Sobald die Temperaturen sinken und der erste Schnee fällt, stellt sich für Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen jedes Jahr die gleiche Frage: Wer sorgt für sichere Wege, Einfahrten und Parkflächen?
Ein professioneller Winterdienst übernimmt diese Aufgabe zuverlässig – und schützt Sie nicht nur vor rutschigen Überraschungen, sondern auch vor möglichen Haftungsfällen.
Gerade im Winter ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt wichtig:
Ein zuverlässiger Winterdienst sorgt für Sicherheit, Rechtskonformität und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage oder Firmengebäude – mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite können Sie entspannt durch die kalte Jahreszeit gehen.
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Hier eine übersichtliche Tabelle mit den Räum- und Streupflichten laut Straßenreinigungssatzung Kaiserslautern (ab 01.01.2025):
| Zeit | Werktag (Mo–Sa) | Sonn- & Feiertag |
|---|---|---|
| Morgens | Bis 7:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein | Bis 9:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein |
| Tagsüber (7:00–20:00 Uhr) | Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen | Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen |
| Nachts (ab 20:00 Uhr) | Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 7:00 Uhr beseitigen | Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 9:00 Uhr beseitigen |
➡️ Wichtig:
Pflicht gilt für Gehwege (mind. 1,20 m Breite) sowie Zugänge zu Haltestellen und Überwegen.
Bei erneutem Schneefall oder neuer Glätte mehrmals am Tag räumen/streuen.
Salz ist verboten, außer in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen oder gefährliche Stellen).
Für Landstuhl (Sickingenstadt) gilt laut Straßenreinigungssatzung vom 01.01.2011 im Wesentlichen das Gleiche wie in Kaiserslautern. Hier die Übersicht:
| Zeit | Werktag (Mo–Sa) | Sonn- & Feiertag |
|---|---|---|
| Morgens | Bis 7:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein | Bis 9:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein |
| Tagsüber (7:00–20:00 Uhr) | Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen | Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen |
| Nachts (ab 20:00 Uhr) | Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 7:00 Uhr beseitigen | Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 9:00 Uhr beseitigen |
➡️ Zusätzlich in Landstuhl geregelt:
Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 m schneefrei sein.
Schnee darf nicht auf Fahrbahn oder Gehweg geschoben werden.
Streuen nur mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Granulat, Splitt). Salz ist verboten, außer bei Eisregen oder besonders gefährlichen Stellen (Treppen, Steigungen usw.).