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Winterdienst – Sicherheit und Sauberkeit in der kalten Jahreszeit

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  • 29. September 2025
  • p666934

Sobald die Temperaturen sinken und der erste Schnee fällt, stellt sich für Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen jedes Jahr die gleiche Frage: Wer sorgt für sichere Wege, Einfahrten und Parkflächen?

Ein professioneller Winterdienst übernimmt diese Aufgabe zuverlässig – und schützt Sie nicht nur vor rutschigen Überraschungen, sondern auch vor möglichen Haftungsfällen.

Warum ist Winterdienst so wichtig?

  • Sicherheit gewährleisten
    Glatte Gehwege und vereiste Parkplätze bergen hohe Unfallgefahr. Durch rechtzeitiges Räumen und Streuen lassen sich Stürze und Unfälle vermeiden.
  • Gesetzliche Pflicht einhalten
    Eigentümer sind in Deutschland verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder oder Schadensersatzforderungen.
  • Werterhalt der Außenanlagen
    Fachgerechter Winterdienst verhindert Schäden an Belägen und Grünflächen – z. B. durch den Einsatz von geeigneten Streumitteln.

Typische Leistungen im Winterdienst

  • Schneeräumen von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen
  • Streuen mit umweltfreundlichem Streugut (z. B. Granulat oder Splitt)
  • Beseitigung von Eisglätte
  • Kontrolle und Einsatz bei Bedarf – auch in den frühen Morgenstunden
  • Individuelle Intervallpläne für private und gewerbliche Objekte

Moderne und umweltfreundliche Methoden

Gerade im Winter ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt wichtig:

  • Einsatz von salzarmen oder salzfreien Streumitteln, um Pflanzen und Oberflächen zu schonen
  • Schnelle Reaktionszeiten dank Einsatzplanung und Bereitschaftsdienst
  • Maschineller Winterdienst für große Flächen wie Parkplätze oder Betriebshöfe

Fazit

Ein zuverlässiger Winterdienst sorgt für Sicherheit, Rechtskonformität und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage oder Firmengebäude – mit einem professionellen Partner an Ihrer Seite können Sie entspannt durch die kalte Jahreszeit gehen.

👉 Jetzt rechtzeitig Ihren Winterdienst sichern – bevor der erste Schnee fällt!

7.1 Straßenreinigungssatzung ab 01.01.2025

Hier eine übersichtliche Tabelle mit den Räum- und Streupflichten laut Straßenreinigungssatzung Kaiserslautern (ab 01.01.2025):

Zeit Werktag (Mo–Sa) Sonn- & Feiertag
Morgens Bis 7:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein Bis 9:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein
Tagsüber (7:00–20:00 Uhr) Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen
Nachts (ab 20:00 Uhr) Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 7:00 Uhr beseitigen Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 9:00 Uhr beseitigen

➡️ Wichtig:

  • Pflicht gilt für Gehwege (mind. 1,20 m Breite) sowie Zugänge zu Haltestellen und Überwegen.

  • Bei erneutem Schneefall oder neuer Glätte mehrmals am Tag räumen/streuen.

  • Salz ist verboten, außer in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen oder gefährliche Stellen).

Straßenreinigungssatzung vom 01.01.2011

Für Landstuhl (Sickingenstadt) gilt laut Straßenreinigungssatzung vom 01.01.2011 im Wesentlichen das Gleiche wie in Kaiserslautern. Hier die Übersicht:

Zeit Werktag (Mo–Sa) Sonn- & Feiertag
Morgens Bis 7:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein Bis 9:00 Uhr muss Schnee/Glätte beseitigt sein
Tagsüber (7:00–20:00 Uhr) Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen Schnee und Glätte unverzüglich nach Entstehen beseitigen; ggf. mehrmals räumen/streuen
Nachts (ab 20:00 Uhr) Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 7:00 Uhr beseitigen Schnee/Glätte erst am nächsten Morgen bis 9:00 Uhr beseitigen

➡️ Zusätzlich in Landstuhl geregelt:

  • Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 m schneefrei sein.

  • Schnee darf nicht auf Fahrbahn oder Gehweg geschoben werden.

  • Streuen nur mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Granulat, Splitt). Salz ist verboten, außer bei Eisregen oder besonders gefährlichen Stellen (Treppen, Steigungen usw.).

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